Bott

Die Bott GmbH & Co. KG genießt weltweit einen ausgezeichneten Ruf als führender Hersteller von Fahrzeugeinrichtungen, Arbeitsplatzsystemen und Betriebseinrichtungen.  

Die perfekt aufeinander abgestimmten Produktlinien garantieren beste Planungs- und Ausbaumöglichkeiten von der Fahrzeugeinrichtung bis zur Betriebseinrichtung. 

Bild- und Textquelle: Bott

Werkstatt-Lösungen: Mit cubio verlieren Sie garantiert nie den Überblick. Die System- und Kastenwerkbänke sorgen für Ordnung, Struktur und Sauberkeit am Arbeitsplatz.

Mobile Werkstatt: Eine optimal ausgestattete, übersichtliche Werkstatteinrichtung im KFZ? Bott bietet durchdachte Lösungen für den fahrbaren Arbeitsplatz. 

Flexibler Arbeitsplatz: Produktpaletten und Rahmenbedingungen sind oftmals einem Wandel unterworfen. Die flexiblen Arbeitsplatzsysteme von Bott avero können jederzeit leicht angepasst werden.

Optimierte Einrichtungssysteme: Für Servicewerkstätten im KFZ- und Motorradbereich stehen selbstverständlich Systeme für die die Flüssigkeits-, Strom und Druckluftversorgung bereit.

Service-Fahrzeug: Die Fahrzeugeinrichtungen reichen weit über Regale hinaus und werden sowohl auf das Fahrzeug-Modell, als auch auf die Anforderungen der Branche abgestimmt.

Anpassungsfähige Montagelinien: Die avero Montagearbeitsplätze lassen sich sowohl als Einzelarbeitsplätze, als auch als Fertigungslinie zusammensetzen. Auch ESD Ausführungen werden angeboten!

Cookie-Einstellungen

Wir nutzen Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen und unsere Kommunikation mit Ihnen zu verbessern. Wir berücksichtigen Ihre Auswahl und verwenden nur die Daten, für die Sie uns Ihr Einverständnis geben.

Auf unserer Website nutzen wir Dienste von Dienstleistern aus Drittländern, insbesondere den USA. Zudem nutzen wir das Analyse-Tool Google Analytics sowie Google Ads Conversion-Tracking. Ferner haben wir YouTube-Videos in unser Online-Angebot eingebunden. Für all diese Dienste gibt es aus unserer Sicht keine adäquaten Alternative in der EU. Wir weisen darauf hin, dass Google ein US-Unternehmen ist und die USA kein sicheres Drittland im Sinne des EU-Datenschutzrechts ist.

US-Unternehmen sind dazu verpflichtet, personenbezogene Daten an Sicherheitsbehörden herauszugeben, ohne dass Sie als Betroffener informiert werden oder dagegen gerichtlich vorgehen könnten. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass US-Behörden (z.B. Geheimdienste) Ihre auf US-Servern befindlichen Daten zu Überwachungszwecken verarbeiten, auswerten und dauerhaft speichern. Wir haben auf diese Verarbeitungstätigkeit(en) keinen Einfluss.

Als Nutzer erteilen Sie mit dem Klick auf „Alle Cookies akzeptieren“ in Kenntnis des nicht angemessenen Datenschutzniveaus Ihre Einwilligung nach Art. 49 Abs. 1 a) DSGVO. Dies gilt dann auch für alle weiteren vorstehend genannten bzw. von Ihnen freigegebenen Anwendungen auf unserer Website, Ihre Wahl wird mit einem Cookie in Ihrem Browser gespeichert. Weitere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier. Sie sind zur Erteilung einer Einwilligung nicht verpflichtet. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit und grundlos uns gegenüber mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Für den Fall, dass Sie uns Ihre Einwilligung nicht erteilen bzw. widerrufen, weisen wir darauf hin, dass die Nutzung der Website nur eingeschränkt möglich ist.

Diese Cookies helfen dabei, unsere Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriffe auf sichere Bereiche ermöglichen. Unsere Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.

Diese Cookies helfen uns zu verstehen, wie Besucher mit unserer Webseite interagieren, indem Informationen anonym gesammelt werden. Mit diesen Informationen können wir unser Angebot laufend verbessern.